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   OVG Bremen, 28.05.2015 - 1 LA 64/15   

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https://dejure.org/2015,16538
OVG Bremen, 28.05.2015 - 1 LA 64/15 (https://dejure.org/2015,16538)
OVG Bremen, Entscheidung vom 28.05.2015 - 1 LA 64/15 (https://dejure.org/2015,16538)
OVG Bremen, Entscheidung vom 28. Mai 2015 - 1 LA 64/15 (https://dejure.org/2015,16538)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Stellen eines Antrags durch den Prozessbevollmächtigten eines Beteiligten auf Verlängerung der Frist am letzten Tag der Frist zur Begründung eines Antrages auf Zulassung der Berufung; Hinweis des Gerichts hinsichtlich Rechtsirrtums bzgl. Zulässigkeit des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Stellen eines Antrags durch den Prozessbevollmächtigten eines Beteiligten auf Verlängerung der Frist am letzten Tag der Frist zur Begründung eines Antrages auf Zulassung der Berufung; Hinweis des Gerichts hinsichtlich Rechtsirrtums bzgl. Zulässigkeit des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 2678
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 19.01.2010 - 8 B 124.09

    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand bei schuldhafter Versäumung einer

    Auszug aus OVG Bremen, 28.05.2015 - 1 LA 64/15
    Ein unverschuldetes Fristversäumnis, das eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand begründet, liegt insoweit nicht vor (Anschluss an BVerwG Beschl. v. 19.01.2010 8 B 124/09; entgegen Sächsisches OVG Beschl. v. 17.08.2009 5 A 97/09).

    Ein Prozessbevollmächtigter kann nicht erwarten, dass ein im Verlauf des letzten Tages einer Frist per Fax eingelegter Antrag auf Fristverlängerung noch am selben Tag durch das Gericht entschieden wird (BVerwG Beschl. v. 19.01.2010 - 8 B 124/09, [...] zur - ebenfalls nicht verlängerbaren - Frist des § 133 Abs. 3 Satz 1 VwGO ; a.A. Sächsisches OVG Beschl. v. 17.08.2009 - 5 A 97/09, [...]).

  • OVG Sachsen, 17.08.2009 - 5 A 97/09

    Wiedereinsetzung; Einrichtungsbildung; Typenberechtigkeit

    Auszug aus OVG Bremen, 28.05.2015 - 1 LA 64/15
    Ein unverschuldetes Fristversäumnis, das eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand begründet, liegt insoweit nicht vor (Anschluss an BVerwG Beschl. v. 19.01.2010 8 B 124/09; entgegen Sächsisches OVG Beschl. v. 17.08.2009 5 A 97/09).

    Ein Prozessbevollmächtigter kann nicht erwarten, dass ein im Verlauf des letzten Tages einer Frist per Fax eingelegter Antrag auf Fristverlängerung noch am selben Tag durch das Gericht entschieden wird (BVerwG Beschl. v. 19.01.2010 - 8 B 124/09, [...] zur - ebenfalls nicht verlängerbaren - Frist des § 133 Abs. 3 Satz 1 VwGO ; a.A. Sächsisches OVG Beschl. v. 17.08.2009 - 5 A 97/09, [...]).

  • BVerwG, 07.10.2009 - 9 B 83.09

    Beschwerdefrist; Begründungsfrist; Versäumung; Wiedereinsetzung; Hindernis;

    Auszug aus OVG Bremen, 28.05.2015 - 1 LA 64/15
    Mangelnde Rechtskenntnis stellt in aller Regel kein unverschuldetes Hindernis im Sinne des § 60 Abs. 1 VwGO dar (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. z. B. BVerwG NVwZ-RR 2010, 36 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.01.2013 - 6 A 2539/12

    Folgen einer generellen Verpflichtung zur sofortigen Prüfung von Eingängen auf

    Auszug aus OVG Bremen, 28.05.2015 - 1 LA 64/15
    Für die Beachtung der einschlägigen Verfahrensregelungen sind vielmehr grundsätzlich die Verfahrensbeteiligten und deren Prozessbevollmächtigte verantwortlich (OVG für das Land Nordrhein-Westfalen Beschl. v. 10.01.2013 - 6 A 2539/12, [...]).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.04.2017 - 2 A 10921/17

    Wiedereinsetzung im Berufungszulassungsverfahren; Begründungsfrist

    zur Verlängerung einer Frist BVerwG, Beschluss vom 19. Januar 2010 - 8 B 124/09 -, juris Rn. 6; BremOVG, Beschluss vom 28. Mai 2015 - 1 LA 64/15 -, NJW 2015, 2678 [2679]).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.05.2020 - 1 L 50/20

    (Keine) Verlängerbarkeit der Frist des § 124a Abs 4 S 4 VwGO für die

    Dieses war von vornherein fruchtlos, da es sich bei der Frist nach § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO, wonach innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung des vollständigen Urteiles die Gründe darzulegen sind, aus denen die Berufung zuzulassen ist, um eine gesetzliche Frist handelt, die einer Verlängerung durch das Gericht nicht zugänglich ist ( siehe nur: BayVGH, Beschluss vom 27. Januar 2012 - 14 ZB 11.2955 - und vom 30. September 2019 - 9 ZB 19.1515 -, jeweils juris; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 26. Januar 2012 - 13 LA 200/10 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20. Juni 2017 - 11 A 1092/17 - und vom 25. Oktober 2010 - 12 A 1960/10 -, jeweils juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. Dezember 2017 - 12 N 79.17 -, juris; OVG Sachsen, Beschluss vom 4. Januar 2016 - 3 A 544/15 -, juris, Beschluss vom 15. April 2011 - 4 A 34/11 -, juris Rn. 11; OVG Bremen, Beschluss vom 28. Mai 2015 - 1 LA 64/15 -, juris, OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 11. November 2014 - 1 L 55/10 -, juris Rn. 21 ).
  • OVG Bremen, 07.09.2023 - 2 B 158/23

    Entbehrlichkeit Widerspruchsverfahren; Fehlende Rechtsbehelfsbelehrung; Klage als

    Rechtsirrtümer einer Rechtsanwältin (hier: der Irrtum über den statthaften Rechtsbehelf) sind in aller Regel verschuldet (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 28.05.2015 - 1 LA 64/15, juris Rn. 10).
  • OVG Sachsen, 27.09.2016 - 3 A 564/16

    Verlängerung, Frist, Antrag, Zulassung der Berufung

    Bis dahin ist allerdings keine Begründung, sondern nur ein Antrag auf Verlängerung der Begründungsfrist mit Schriftsatz vom 5. September 2016 eingegangen, dem nicht stattgegeben werden konnte, da die Frist zur Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung nicht verlängert werden kann (OVG Bremen, Beschl. v. 28. Mai 2015 - 1 LA 64/15 -, juris Rn. 9; BayVGH, Beschl. v. 13. April - 3 ZB 15.459, juris Rn. 4 m. w. N.; Happ, in: Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 124a Rn. 50).
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